Terms and Conditions
Teilnehmervereinbarung Champions’ Trophy 2010
- Diese Teilnahmevereinbarung findet Anwendung für die Teilnahme an der Champions’ Trophy 2010 zwischen dem TEILNEHMER und dem VERANSTALTER.
- Der TEILNEHMER nimmt als Sportler oder Begleiter an der Champions Trophy 2010 der Bucerius Law School, Hamburg teil. Ein Teilnahmeverhältnis wird durch die Anmeldung begründet. Ein Teilnahmeverhältnis im Sinne von Satz 2 wird auch durch die tatsächliche Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der Champions’ Trophy 2010 begründet.
- Für beschränkt Geschäftsfähige schließt der gesetzliche Vertreter diese Teilnahmevereinbarung. Eine schriftliche Einverständniserklärung ist spätestens bei der Ankunft dem VERANSTALTER zu erteilen. Kann eine Einverständniserklärung nicht nachgewiesen werden, ist der VERANSTALTER berechtigt, den TEILNEHMER von der Veranstaltung auszuschließen.
- Der TEILNEHMER unterlässt jede Gefährdung von Personen oder fremden Sachen, mit denen er im Rahmen der Teilnahme an der Champions’ Trophy 2010 in Kontakt kommt.
- Der TEILNEHMER weiß, dass er andernfalls vertraglicher und gesetzlicher persönlicher Haftung unterliegen kann.
- Der TEILNEHMER verpflichtet sich, den Anweisungen des VERANSTALTERS und deren eingesetzten Vertretern und Gehilfen sowie der Hochschulleitung der Bucerius Law School und deren Vertreter, dem Personal und insbesondere dem Wachdienst ebenso wie den Anweisungen der Organisatoren der Champions Trophy und deren eingesetzten Vertretern und Gehilfen, Folge zu leisten, sofern diese weder rechtswidrig noch sittenwidrig sind..
- Der TEILNEHMER kann bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen rechtmäßige Anweisungen oder bei Gefährdung anderer Personen oder fremder Sachen von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der TEILNEHMER hat im Falle des Ausschlusses von der Veranstaltung keinen Anspruch auf weitere Unterbringung im Rahmen der Bettenbörse gegen seinen jeweiligen Gastgeber oder auf Rückgewähr des Teilnehmerbeitrages.
- Der TEILNEHMER verpflichtet sich, den Sportlerpass als Ausweis der Teilnahme bei allen Veranstaltungen und Partys mitzuführen. Ohne Sportlerpass kann keine Teilnahme an Wettkämpfen oder die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen erfolgen. Die Weitergabe des Sportlerpasses an Dritte ist untersagt und kann mit Ausschluss von der Veranstaltung geahndet werden.
- Der TEILNEHMER weiß, dass er oder sein Team pünktlich gemäß der angesagten Wettkampfzeiten am Spielfeld erscheinen muss. Bei einer Verspätung von mehr als drei Minuten oder einem Nichterscheinen nach drei Aufforderungen des Stadionsprechers kann diese Wettkampfrunde als verloren erklärt werden.
- Schließt der Wettkampf die Benutzung von Segel- oder Ruderbooten ein, so haftet der jeweilige Bootsführer für entstandene Schäden. Der VERANSTALTER behält sich vor die Boote vor und nach der Benutzung durch die TEILNEHMER auf entstandene Schäden zu kontrollieren.
- Der TEILNEHMER erklärt mit der Bestätigung diese Erklärung aufmerksam gelesen und verstanden zu haben und ferner sein Einverständnis mit den oben genannten Vereinbarungen.