Bucerius Law School Bucerius Law School

Teilnahmevereinbarung für die Bettenbörse

  1. Diese Teilnahmevereinbarung findet Anwendung auf die Beherbergung im Rahmen der Champions’ Trophy 2010 und der in diesem Zusammenhang angebotenen Bettenbörse, sofern der Teilnehmer von diesem Angebot Gebrauch macht. Sie gilt zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter im Sinne der Teilnahmevereinbarung der Champions’ Trophy 2010.
  2. Bei einem Ausschluss von der Champions’ Trophy 2010 besteht kein weiterer Anspruch auf Unterbringung im Rahmen der Bettenbörse.
  3. Bei mehrmaligen oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Treu- und Rücksichtnahmepflichten gegenüber dem Gastgeber ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der weiteren Beherbergung im Rahmen der Bettenbörse auszuschließen.
  4. Bei Vorliegen der Voraussetzungen von Nr. 3 ist der Gastgeber berechtigt, dem Teilnehmer die weitere Beherbergung im Rahmen der Bettenbörse zu verweigern.