AGB & Regeln
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Rückerstattungsrichtlinie der ChampionsTrophy 2024
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen dem Teilnehmer („Besucher“) der Veranstaltung „ChampionsTrophy 2024“ (auch „Veranstaltung“ oder „CT“) und der Bucerius Law School gGmbH Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg (auch „Bucerius Law School“, „Veranstalter“)
2. Die ChampionsTrophy 2024 ist eine dreitägige Sportveranstaltung der Bucerius Law School, welche vom 17. – 19. Mai 2024 auf dem Campus der Bucerius Law School (Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg), in der CU Arena und auf dem zugehörenden Gelände (Am Johannisland 2, 21147 Hamburg) sowie auf der Veranstaltungsfläche der „Edelfettwerk Entertainment GmbH & Co. KG“ (Schnackenburgallee 202, 22525 Hamburg) stattfinden wird. Diese AGB gelten auf diesen Flächen („Veranstaltungsfläche“).
3. Es werden folgende Tickets angeboten, wobei diese AGB für alle Ticketarten vollständig gelten, außer eine Regelung bezieht sich ausdrücklich auf eine Art des Tickets:
3.1. Veranstaltungsticket
3.2. Einzelticket/Partyticket
4. Neben diesen AGB gelten der „Verhaltenskodex“ der Bucerius Law School, die „Hausordnung der ChampionsTrophy 2024“, die „Liste der verbotenen Gegenstände bei der ChampionsTrophy 2024“ und die Anweisungen des Sicherheitsdienst S.P.U. Solutions GmbH (Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg) („Sicherheitsdienst“) vor Ort. Im Übrigen bestehen keine weiteren vertraglichen Bestimmungen.
5. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets für die Veranstaltung stimmt der Besucher diesen AGB zu.
§ 2 Vertragsschluss
1. Der Veranstalter stellt ein Formular zur verbindlichen Anmeldung des Besuchers zur Verfügung. Dieses Online-Formular stellt noch keinen Antrag auf Abschluss eines Vertrags dar. Diese AGB sind im Rahmen des Online-Formulars einsehbar.
2. Der Antrag für einen Vertragsschluss geht von dem Antragenden (potentieller Besucher) aus, indem dieser das von dem Veranstalter zur Verfügung gestellte Online-Formular ausfüllt und mit „zahlungspflichtig bestellen“ bestätigt. Der Antragende erhält umgehend eine Eingangsbestätigung gem. § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Antrags dar.
2.1. Antragender eines Veranstaltungstickets kann nur sein, wer zuvor von dem Veranstalter oder einer von dem Veranstalter ausgewählten Person („Ansprechperson“) zur möglichen Teilnahme ausgewählt und mittels schriftlicher Benachrichtigung durch den Veranstalter oder die Ansprechperson über die Möglichkeit der Teilnahme an der Veranstaltung informiert wurde. Dies gilt nicht für die Tickets der Abendveranstaltungen am 17. Mai und 18. Mai 2024.
2.2. Ansprechpersonen können insbesondere mit dem Veranstalter kooperierende Universitäten, deren Fachschaftsräte sowie sonstige für Studierenden einer kooperierenden Universität zuständige Personen, mit denen der Veranstalter die Teilnahme von Studierenden der jeweiligen Universität an der ChampionsTrophy 2024 vereinbart hat, sein.
2.3. Auf diese Bedingung wird auch im Online-Formular hingewiesen.
2.4. Antragender eines Einzeltickets/Partytickets kann jede Person sein, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
3. Die Annahme des Antrags (Vertragsschluss) erfolgt durch gesonderte Annahmebestätigung durch den Veranstalter nach Prüfung des Antrags.
4. Dem Veranstalter steht auch nach Annahme des Vertrags ein einseitiges Rücktrittsrecht zu, wenn der Antragende gegen von dem Veranstalter zuvor aufgestellte Bedingungen verstößt, auf die im Online-Formular hingewiesen worden sind. Insbesondere ist hiervon die Bedingung des § 2 Nr. 2.1. dieser AGB erfasst. Es finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss des § 350 BGB Anwendung.
§ 3 Wesentliche Vertragsbestandteile und Zahlungsmodalitäten
1. Mit dem Veranstaltungsticket ist die Möglichkeit der Teilnahme an der ChampionsTrophy 2024 erfasst.
1.1. Dies schließt das Mitwirken an Sportwettkämpfen oder die Begleitung von an Sportwettkämpfen mitwirkendenden Personen,
1.2. den Zugang zu den Veranstaltungsflächen
1.3. sowie die Teilnahme an Tanz- und Musikveranstaltungen, die sich an die Sportveranstaltungen anschließen, ein.
1.4. Darüber hinaus ist von dem Preis eine Getränkepauschale für die Tanz- und Musikveranstaltungen, die auf dem Campus der Bucerius Law School am 17. und 18. Mai 2024 stattfinden werden, erfasst. Der Veranstalter kann die Wahl der innerhalb dieser Pauschale erfassten Getränke und den Umfang der zur Verfügung gestellten Getränke frei wählen, soweit die Bereitstellung der Getränke nicht völlig außer Verhältnis zu der an der Veranstaltung anwesenden Personenzahl steht.
1.5. Für den 18. und 19. Mai ist je eine Mahlzeit am Morgen sowie je eine Mahlzeit am Mittag für alle Besucher erfasst.
1.6. Soweit lediglich ein Abendticket für den 17. und/oder 18. Mai 2024 erworben wurde, enthält der Preis allein den Zugang zu den Veranstaltungsflächen auf dem Campus zur Teilnahme an Tanz- und Musikveranstaltungen, ferner ist die in § 3 Nr. 1.4 genannte Getränkepauschale erfasst.
1.7. Diese Aufzählung (§ 3 Nr. 1.1. – 1.5. dieser AGB) ist abschließend. Der Veranstalter vermittelt im Rahmen der sogenannten Bettenbörse Schlafplätze für Besucher, die keine Unterkunft am Veranstaltungsort haben. Diese Vermittlung ist keine Vertragsleistung des Veranstalters, sondern erfolgt freiwillig. Der Besucher hat keinerlei Anspruch auf die Zuweisung eines Schlafplatzes.
1.8. Der Veranstalter kann dem Besucher freiwillig weitere Leistungen gewähren.
2. Mit dem Einzelticket/Partyticket ist die Möglichkeit der Teilnahme an einer Tanz- und Musikveranstaltung (17. Mai 2024 bzw. 18. Mai 2024) erfasst.
2.1. Dies schließt den Zugang zu dem Campus der Bucerius Law School während der Veranstaltung sowie die Teilnahme an der jeweiligen Tanz- und Musikveranstaltung ein.
2.2. Darüber hinaus ist von dem Preis eine Getränkepauschale für die jeweilige Tanz- und Musikveranstaltungen erfasst. Der Veranstalter kann die Wahl der innerhalb dieser Pauschale erfassten Getränke und den Umfang der zur Verfügung gestellten Getränke frei wählen, soweit die Bereitstellung der Getränke nicht völlig außer Verhältnis zu der an der Veranstaltung anwesenden Personenzahl steht.
2.3. Diese Aufzählung (§ 3 Nr. 2.1. – 2.3. dieser AGB) ist abschließend.
3. Der Besucher ist zur Zahlung des Preises an den Veranstalter verpflichtet.
3.1. Soweit der Besucher gem. § 2 Nr. 2.1. Alt. 2 dieser AGB von einer Ansprechperson ausgewählt und benachrichtigt worden ist, wird vereinbart, dass der Besucher zunächst an die Ansprechperson zahlt. Die Ansprechperson sammelt alle Zahlungen der von ihr ausgewählten Besucher. Der Veranstalter stellt der Ansprechperson die Summe der Preise für die Zugangstickets aller von der Ansprechperson ausgewählten Besucher in Rechnung. Erfüllung i. S. d. § 362 Abs. 1 BGB erfolgt erst mit Zahlung durch die Ansprechperson an den Veranstalter. § 362 Abs. 2 BGB findet insoweit keine Anwendung.
3.2. Die Regelung des § 3 Nr. 3.1. dieser AGB findet keine Anwendung, soweit der Besucher gem. § 2 Nr. 2.1. Alt. 1 dieser AGB von dem Veranstalter selbst ausgewählt und benachrichtigt worden ist. In diesen Fällen erfolgt die Zahlung per Überweisung des Besuchers an den Veranstalter, nachdem der Veranstalter dem Besucher eine entsprechende Zahlungsaufforderung zukommen lassen hat.
3.3. Die Zahlung des Einzeltickets/Partytickets erfolgt ausschließlich über die auf der Website angebotene Zahlungsart.
§ 4 Widerrufs- und Rücktrittsrechte
1. Ein Widerrufsrecht hinsichtlich sämtlicher Arten der Tickets ist gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gesetzlich ausgeschlossen, da sich der Vertrag auf eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen bezieht und ein konkreter Zeitraum (17. – 19. Mai 2024 bzw. 17 Mai 2024 oder 18. Mai 2024) vorgesehen ist. Jede Bestellung von Zutrittstickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß § 2 Nr. 3 durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.
2. Erworbene Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Krankheit, Nicht-Teilnahme oder sonstigen Gründen. Eine Rückgabe von Tickets ist nur bei Absage durch den Veranstalter möglich.
3. Der Veranstalter wird eine Absage der Veranstaltung unverzüglich auf seiner Webseite und/oder per Mail an die Teilnehmer bekannt geben. Im Falle einer Absage erstattet der Veranstalter den Preis.
4. Ein Rückerstattungsrecht ist schriftlich geltend zu machen
§ 5 Tickets
1. Der Veranstalter lässt dem Besucher ein Zutrittsticket zukommen, nachdem die vollständige Zahlung des Preises auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist.
2. Allein das gültige Ticket berechtigt zum Einlass.
3. Sollte der Besucher an der Teilnahme der Veranstaltung kurzfristig verhindert sein, ist es ihm erlaubt, sein Ticket privat weiterzuveräußern, soweit der Veranstalter oder die Ansprechperson dieser Weiterveräußerung zustimmt und die Veräußerung zu dem auf dem Ticket angegebenen oder einem niedrigeren Preis erfolgt und der Veräußerer den Erwerber auf diese AGB hinweist.
4. Sonstige (insbesondere gewerbliche) Veräußerungen der Tickets sind untersagt.
5. Im Falle eines Verstoßes des Besuchers gegen § 5 Nr. 3 oder Nr. 4 dieser AGB verliert das Ticket seine Gültigkeit.
§ 6 Veranstaltungseinlass
1. Das Zutrittsticket wird beim erstmaligen Betreten einer Veranstaltungsfläche vollständig entwertet. Den Besuchern, die über ein Veranstaltungsticket verfügen, wird ein Armband mit befestigtem Verschluss („Festivalbändchen“) angelegt. Beim Wiederbetreten der Veranstaltungsfläche ist das unbeschädigte Festivalbändchen mit Originalverschluss vorzuzeigen, ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass. Allein das Festivalbändchen berechtigt zum Einlass. Das Zutrittsticket hat ab diesem Moment seine vollständige Gültigkeit verloren.
2. Nach der Entwertung ist das Ticket nicht mehr übertragbar.
3. Bei Verlust des Festivalbändchens, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat, erfolgt kein Ersatz und keine Erstattung des Preises.
4. Beim Einlass findet aus Sicherheitsgründen eine Sicherheitskontrolle (Leibes- und Taschenvisitationen) durch den Sicherheitsdienst statt. Der Sicherheitsdienst ist darüber hinaus dazu berechtigt, bei begründetem Verdacht des Mitführens verbotener Gegenstände auch auf der gesamten Veranstaltungsfläche Besucher anzusprechen und wenn die Besucher den begründeten Verdacht nicht ausräumen können, die Besucher auf unerlaubte Gegenstände zu untersuchen.
5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren oder diese nach erfolgtem Einlass vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. In diesem Fall hat der betroffene Besucher das Recht auf Erstattung des Nennwerts des Tickets, es sei denn, die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grund ist in der Person oder dem Verhalten des Besuchers begründet. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Es sei denn, der Veranstalter hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
6. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besucher
6.1. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
6.2. gegen diese AGB verstößt,
6.3. gegen ein gesetzliches Verbot verstößt,
6.4. Feuerwerkskörper abbrennt,
6.5. Gegenstände, die auf der Liste „verbotene Gegenstände“ aufgeführt sind, mitführt und der Besucher sich nicht dazu bereiterklärt, diesen Gegenstand dem Veranstalter oder dem Sicherheitsdienst zu übergeben,
6.6. fremdes Eigentum vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt oder zerstört,
6.7. durch sein Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum anderer gefährdet,
6.8. gegen die Anweisungen des Sicherheitsdienstes oder des Veranstalters handelt,
6.9. in für ihn gesperrte und entsprechend gekennzeichnete Bereiche eindringt oder
6.10. übermäßig alkoholisiert oder sonst auffällig ist.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen zur Veranstaltungsdurchführung
1. Die Veranstaltung wird unabhängig von der herrschenden Witterung durchgeführt. Die Durchführung der Veranstaltung kann aufgrund von besonderen Wetterbedingung, Naturereignissen oder sonstigen von dem Veranstalter nicht zu vertretenen Umständen, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen, unterbrochen, oder sofern vom Veranstalter als notwendig erachtet, abgebrochen werden. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz.
2. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung bestehen ebenfalls keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann diesbezüglich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung räumlich sowie zeitlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist. Bei Absage der Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, hat der Besucher einen Anspruch auf Erstattung Preises. Ein weiterer Schadensersatzanspruch besteht nicht.
4. Im Falle von Absage, Abbruch, Verlegung, Unterbrechung oder sonstiger Art der Nichtdurchführung der Veranstaltung, richten sich die Ansprüche der Teilnehmer allein nach diesen AGB.
§ 8 Haftungsbeschränkung
1. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, gesetzlicher Vertreter des Veranstalters sowie sonstiger Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, haftet dieser nach den gesetzlichen Regeln. Der Veranstalter haftet gleichermaßen bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit des Veranstalters auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Die Haftung des Veranstalters wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz werden nicht ausgeschlossen.
3. In Übrigen Fällen, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf
3.1. Verletzungen, die aufgrund der Durchführung einer Sportart entstanden sind, es sei denn, der Veranstalter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig unzureichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Dies schließt auch die Sportarten auf dem Wasser (Rudern, Segeln) mit ein. Der Besucher bestätigt durch die Teilnahme an Wassersportarten, die erforderlichen Schwimmfähigkeiten zu besitzen. Die Wassersportarten werden stets durch Wasserrettungspersonal und Notfallboote abgesichert.
3.2. Unfälle, die im Rahmen der Ausübung einer Sportart oder bei Besuch einer Musik- und Tanzveranstaltung aufgrund unangepasster Kleidung oder unpassendem Schuhwerk entstehen.
3.3. Gesundheitsverletzungen, die mit dem Hören lauter Musik einhergehen. Diese sind nur in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des Veranstalters von der Haftung umfasst. Der Veranstalter weist auf die Gefahren, die mit dem Hören lauter Musik einhergehen können hin und empfiehlt in Bühnenbereichen entsprechende Gesundheitsvorkehrungen (z. B. Tragen von Gehörschutz) zu treffen.
4. Die Haftungsprivilegien gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
§ 9 Anfertigung und Verwertung von Video- und Tonaufnahmen
Der Veranstalter fertigt Aufnahmen auf der Veranstaltungsfläche an. Diese können die Besucher miteinschließen. Mit Betreten der Veranstaltungsfläche, willigen Besucher grundsätzlich unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen getätigt werden, sowie die anschließende Verwertung in sozialen Medien ein. Ein Widerruf ist in Einzelfällen aus wichtigem Grund möglich.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Anlagen
Als Anlagen sind diesen AGB angefügt:
1. die „Hausordnung der ChampionsTrophy 2024“,
2. die „Liste der verbotenen Gegenstände bei der ChampionsTrophy 2024“ und
3. der „Verhaltenskodex“ der Bucerius Law School.
§ 12 Angaben zum Veranstalter
Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft gemeinnützige GmbH
Jungiusstraße 6 - 20355 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 30706-0
Fax: +49 (0) 40 30706-145
info@law-school.de - www.law-school.de
Geschäftsführung / Management:
Meinhard Weizmann, Benedikt Landgrebe
Vorsitzender des Aufsichtsrats/Chairman of the Board: Prof. Manuel J. Hartung
Hamburger Sparkasse: IBAN: DE44 2005 0550 1280 1286 10 - BIC HASPDEHHXXX
Deutsche Bank: IBAN: DE75 2007 0024 0033 8822 00 - BIC DEUTDEDBHAM
Commerzbank Hamburg: IBAN: DE02 2004 0000 0640 8413 00 - BIC COBADEFFXXX
Amtsgericht / Registry Court: Hamburg HRB 7532
Steuernr./ Tax Number 1742406683
USt-IdNr. DE 212998891
Gläubiger-ID: DE16ZZZ00000507379
Ansprechpartner vor Ort:
Luis Bassanese
+49 175 3450643
Hamburg, den 22. Februar 2024
Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft gemeinnützige GmbH
ChampionsTrophy 2024
Hausordnung der ChampionsTrophy 2024
1. Gebot des respektvollen Umgangs
Während der gesamten Veranstaltung verpflichten sich die TeilnehmerInnen zu respektvollem Umgang miteinander.
Zusätzlich verpflichten sich die TeilnehmerInnen zu respektvollem Umgang mit den Veranstaltungsflächen (insb. durch Vermeidung von Sachschäden und sonstigem Vandalismus), sowie Respekt vor den Vorgaben bezüglich des Einlasses, Dresscodes und Verhaltens.
2. Verbot der Gefährdung anderer TeilnehmerInnen
Jede Gefährdung anderer TeilnehmerInnen, insb. durch das Mitführen verbotener Gegenstände (siehe die „Liste der verbotenen Gegenstände für die ChampionsTrophy 2024“), ist untersagt.
3. Verbot rassistischer, verfassungsfeindlicher und sonstiger rechtswidriger Äußerungen sowie entsprechender Bekleidung, Abzeichen, Fahnen und vergleichbaren Verhaltens
Die Kundgabe beleidigender, sexistischer, rassistischer, verfassungsfeindlicher und erkennbar rechtswidriger Äußerungen sowie das Tragen von Bekleidung und Abzeichen mit beleidigenden, sexistischen, rassistischen, verfassungsfeindlichen und erkennbar rechtswidrigen Äußerungen und Symbolen, sowie das Mitführen entsprechender Plakate, Banner, Fahnen etc. ist untersagt.
4. Anordnungen des Veranstaltungsteams und Sicherheitsdiensts
Den Anordnungen des Veranstaltungsteams und Sicherheitsdiensts ist jederzeit Folge zu leisten.
5. Betreten der Veranstaltungsflächen
Das Betreten der Veranstaltungsflächen ist nur mit einem ordnungsgemäß angelegten und mit Originalverschluss versehenen Bändchen erlaubt.
6. Kein Eintritt für auffällige Gäste
Übermäßig alkoholisierte oder vergleichbar auffällige Gäste haben auch mit einem ordnungsgemäß angelegten und unbeschädigten Bändchen keinen Anspruch auf Zutritt zum Veranstaltungsgelände.
7. Keine Tiere auf dem Veranstaltungsgelände
Während der gesamten Veranstaltung ist es nicht gestattet, Tiere, insb. Hühner, mitzuführen.
8. Umgang mit Abfällen
Abfälle sind in die dafür bereitgestellten Müllsäcke, -tonnen und -container zu entsorgen.
9. Nutzung der Toiletten
Urinieren und defäkieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
10. Verbot des Betretens bestimmter Flächen
Das Betreten des Universitäts-Gebäudes der Bucerius Law School und sonstiger vergleichbar gekennzeichneten Flächen ohne entsprechende Befugnis ist untersagt.
11. Verhalten auf dem Gelände der CU-Arena
Auf dem Gelände der CU-Arena verpflichten sich die TeilnehmerInnen zur zusätzlichen Beachtung der spezifischen Regelungen und Anweisungen des Geländes. Hierzu gehört insb. die Vermeidung lauter Musik vor Ende der Nachtruhe.
12. Verhalten auf dem Gelände des Edelfettwerks
Auf dem Gelände des Edelfettwerks verpflichten sich die TeilnehmerInnen zur Einhaltung der Hausregeln und Bestimmungen des Edelfettwerks.
13. Ausschluss vom Veranstaltungsgelände
Bei wiederholtem und/oder schweren Verstoß gegen die Hausordnung der ChampionsTrophy 2024 behält sich das Veranstaltungsteam das Recht vor, TeilnehmerInnen vom Veranstaltungsgelände auszuschließen.
Schwere Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Liste der verbotenen Gegenstände bei der ChampionsTrophy 2024
1. Das Mitführen der im Folgenden benannten Gegenstände ist während der gesamten ChampionsTrophy 2024, welche vom 17. – 19. Mai 2024 auf dem Campus der Bucerius Law School (Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg), in der CU Arena (Am Johannisland 2, 21147 Hamburg) sowie auf der Veranstaltungsfläche der „Edelfettwerk Entertainment GmbH & Co. KG“ (Schnackenburgallee 202, 22525 Hamburg) stattfinden wird, untersagt.
2. Verbotene Gegenstände sind:
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- Pyrotechnik, Feuerwerk und explosive Stoffe jeglicher Art
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- Rauchbomben, Fackeln
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- Sturmhauben und Vermummungsutensilien jeglicher Art (Ausnahmen aus wichtigen Gründen, bspw. solche religiöser Art, können vor Ort mit dem Veranstaltungsteam abgesprochen werden)
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- Waffen nach dem WaffG
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- Klingen und spitze Gegenstände aller Art (insb. Messer, Scheren, Schraubenzieher)
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- Weitere gefährliche Gegenstände (insb. Baseballschläger, Schlagstöcke, Schlagringe, Totschläger)
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- Tiere jeglicher Art (insb. Hühner)
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- Druckbehälter (insb. Deo, Haarspray)
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- Reizgas jeglicher Art
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- Verbotene Substanzen nach dem BtMG
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- Glasbehälter jeglicher Art
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- Bei Getränken obliegt dem Sicherheitsteam vor Ort die Entscheidung im Einzelfall und es werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt
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- Politische Symbole, Botschaften und Transparente aller Art
-
- Trillerpfeifen
3. Diese Liste ist nicht abschließend und es kann vor Ort im Einzelfall nach Ermessen des Veranstalters auf andere Gegenstände erweitert werden.
4. Zusätzlich sind in der CU-Arena alkoholische Getränke jeglicher Art verboten.
5. Bei Verstößen können die in § 6 der AGB benannten Folgen eintreten.